Nebenkosten-Vorauszahlung: Reichen 220 Euro?
Reichen 220 Euro Nebenkostenvorauszahlung im Monat? Ich zeige Dir einen fiktiven Vergleich nach einer bereits korrekt erstellten Jahresabrechnung. Es geht um laufende Bewirtschaftung: Zeitraum, Kostenanteil und tatsächliche Zahlungen sauber zusammenbringen.
KI-Transparenz: Die Stimme ist KI-generiert (ElevenLabs-Bibliotheksstimme Marc Weber). Sie ist keine Originalaufnahme von mir. Das Beispiel ist fiktiv.
Meine Beispielrechnung für zwölf Monate
- Korrekt zugeordneter umlagefähiger Kostenanteil des Mieters: 3.000 Euro.
- Tatsächlich gezahlt: 12 × 220 Euro = 2.640 Euro.
- Differenz zum Kostenanteil: 360 Euro.
- Rechnerischer Monatsdurchschnitt: 3.000 ÷ 12 = 250 Euro; das sind 30 Euro mehr als 220 Euro.
Die 250 Euro sind ein Monatsdurchschnitt. Für Deinen Kontostand zählt zusätzlich, wann Geld eingeht und wann Rechnungen bezahlt werden. Ungeprüftes WEG-Hausgeld ist kein verlässlich ermittelter Kostenanteil des Mieters.
Vor einer Anpassung der Vorauszahlung
Die Division durch zwölf ändert allein keinen Vertrag. § 560 Absatz 4 BGB sieht bei vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen nach einer Abrechnung eine Erklärung in Textform und eine angemessene Höhe vor, für beide Vertragsparteien. Zur jährlichen Abrechnung und zu angemessenen Vorauszahlungen verlinke ich außerdem § 556 BGB. Das Beispiel ersetzt weder die Erstellung noch die Prüfung Deiner Betriebskostenabrechnung.
Dein nächster praktischer Schritt
Notiere für denselben Zeitraum Kostenanteil, tatsächlich gezahlte Vorauszahlungen und Differenz. Prüfe danach mit meinem kostenlosen Monatscheck Deinen aktuellen Zahlungsmonat. Er funktioniert ohne Anmeldung und auch ohne Statistikfreigabe.
Wenn Du Mieteingänge und Auszahlungen für bis zu zehn Wohnungen über zwölf Monate selbst festhalten möchtest: Meine Vermieter-Jahresübersicht kostet einmalig 19 Euro. Die lokale HTML-Datei ordnet monatliche Zahlungen; sie erstellt keine Betriebskostenabrechnung und ist keine Excel-Datei.
Transkript lesen
220 Euro Nebenkostenvorauszahlung kommen jeden Monat rein. Aber reichen sie für die Kosten? Ich bin Oliver. Ich rechne mit Dir einen fiktiven Fall durch: eine Wohnung, zwölf Monate und eine bereits korrekt erstellte Jahresabrechnung.
Der richtig zugeordnete umlagefähige Kostenanteil des Mieters beträgt in diesem Beispiel 3.000 Euro. Im selben Zeitraum wurden zwölfmal 220 Euro vorausgezahlt. Ich multipliziere: zwölf mal 220 sind 2.640 Euro. Zwischen Kostenanteil und Vorauszahlungen liegen also 360 Euro.
Für meinen Monatsvergleich teile ich die 3.000 Euro durch zwölf. Das ergibt 250 Euro. Gegenüber der bisherigen Vorauszahlung sind das 30 Euro mehr im Monatsdurchschnitt. Zwölfmal 30 ergeben wieder die 360 Euro Differenz.
Bevor Du diese Rechnung für Deine Wohnung verwendest, prüfe drei Punkte. Erstens: Vergleiche denselben Zeitraum. Zweitens: Verwende den korrekt ermittelten Kostenanteil Deines Mieters. Ein ungeprüfter Hausgeldbetrag ist dafür keine verlässliche Grundlage. Drittens: Zähle die tatsächlich gezahlten Vorauszahlungen zusammen. Ein vereinbarter Betrag allein zeigt Dir noch nicht, was angekommen ist.
Die 250 Euro sind ein Monatsdurchschnitt. Die tatsächlichen Rechnungen können zu anderen Zeitpunkten abgebucht werden. Für Deinen Kontostand zählt, wann Geld eingeht und wann Du es ausgibst. Deshalb halte ich den Jahresvergleich und den Zahlungsmonat in meinem Rechenbeispiel getrennt fest.
Für eine Anpassung der vereinbarten Vorauszahlung brauchst Du zusätzlich den richtigen rechtlichen Weg. Paragraph 560 Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sieht nach einer Abrechnung eine Erklärung in Textform und eine angemessene Höhe vor. Das gilt für beide Vertragsparteien. Die passende Vorschrift und die Quelle zur jährlichen Abrechnung verlinke ich Dir in den Shownotes. Aus meiner Division durch zwölf wird allein noch keine Vertragsänderung.
Mein praktischer nächster Schritt: Notiere Abrechnungszeitraum, Kostenanteil, gezahlte Vorauszahlungen und Differenz nebeneinander. Das macht die Lücke nachvollziehbar. Danach kannst Du mit dem kostenlosen Monatscheck Deinen aktuellen Zahlungsmonat prüfen. Den Link findest Du in den Shownotes.
Wenn Du Mieteingänge und Auszahlungen für bis zu zehn Wohnungen über zwölf Monate selbst festhalten möchtest, verlinke ich dort auch meine lokale Vermieter-Jahresübersicht für einmalig 19 Euro. Sie ordnet Deine monatlichen Zahlungen. Die eigentliche Betriebskostenabrechnung erstellst oder prüfst Du gesondert.
So werden aus 220 Euro auf dem Konto drei überprüfbare Fragen: Welcher Zeitraum, welche Kosten und welche Zahlungen gehören zusammen?
Die Stimme dieser Folge ist KI-generiert. Den Rechenweg und die Quellen findest Du in den Shownotes.